https://www.blw.admin.ch/de/innovative-projekte-schafwolle
abgerufen: 22.10.2025
Generelle Infos
Das BLW unterstützt Projekte zur Verwertung der inländischen Schafwolle. Die Projekte müssen innovativ, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich sein. Die Projektunterstützung durch das BLW ist auf maximal drei Jahre befristet und auf maximal 80 % der anrechenbaren Kosten beschränkt. Damit soll erreicht werden, dass die Projekte in absehbarer Zeit ohne Bundesunterstützung weitergeführt werden können.
Bewertung der Projekte
Innovative Schafwollprojekte, die als Gesuch beim BLW eingehen, werden geprüft. Jedes Projekt wird anhand von acht Kriterien bewertet. Nachfolgend sind die Kriterien in absteigender Gewichtung aufgelistet:
- Umsetzung der Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle
- Integration in den Wollverwertungsprozess
- Ökonomische Nachhaltigkeit (langfristige Tragfähigkeit)
- Ökologische Nachhaltigkeit (Ökologie, Klimaschutz, Schonung der Umwelt)
- Soziale Nachhaltigkeit (Sicherung von Arbeitsplätzen, Know-how)
- Umsetzungsrisiko
- Realisierungszeit
- Qualität des Antrags
Beispiele von Projekten seit 2013 bis heute
- Vollautomatische Herstellung von Vliesstoffen aus gewaschener Wolle
- Wiedergewinnung von Lanolin aus dem Wollwaschbad
- Erweiterung von Flecht- und Waschanlagen
- Wolle als natürlicher Motten- und Käferschutz
- Aufbau oder Erweiterung einer regionalen Wollverwertungskette
- Entwicklung und Erstellung von Gartenvlies
- Automatisierung der Wollwiederverwertung (Recycling)
- Verschiedene Arten von Wollisolierungen
- Entwicklung Dünger (-Anlage)
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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